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30. Juni 2023

30.06.2023

TO: 85302 Gerolsbach, Ritter-Gerold-Straße 4

TZ:  01.06.2023 bis 29.06.2023

Zahlreiche Diebstähle aus Hofladen

Über 4 Wochen hinweg wurden bei einem Hofladen eines 49jährigen Landwirtes aus Gerolsbach unterschiedliche Nahrungsmittel wie z.B. Nudeln, Kartoffeln, Honig sowie Früchte und Eier im Gesamtwert von ca. 2000 € durch bislang unbekannte Täter gestohlen. Sachdienliche Hinweise auf den oder die Täter werden an die Polizei Pfaffenhofen unter der Telefonnummer 08441 / 80 95 -0 oder jede andere Polizeidienststelle erbeten.

TO: 85304 Ilmmünster, B 13 Höhe Abzweig nach Allershausen

TZ:  29.06.2023, 19.05 Uhr

Schwerer Verkehrsunfall mit verletztem Kradfahrer

Ein 55jähriger aus Ilmmünster befuhr mit seinem Krad Marke Peugeot die B13 aus Reichertshausen kommend Richtung Ilmmünster. Als er sich bereits im Kreuzungsbereich der B 13 zur Staatsstraße 2084 Richtung Allershausen befand fuhr die dort an der Kreuzung wartende 22jährige Fahrerin eines Audi plötzlich an und kollidierte mit dem Krad. Der Kradfahrer stürzte daraufhin und zog sich dabei verschiedene Verletzungen zu woraufhin er durch einen RTW in die Ilmtalklinik verbracht wurde. Der gesamte Sachschaden an den beiden Fahrzeugen beträgt ca. 2000 €, beide Fahrzeuge blieben aber fahrbereit.

TO: 85304 Hettenshausen, Prambach 2

TZ:  29.06.2023, 23.25 Uhr

Alkoholfahrt auf der B 13 beendet

Eine Streife der Polizei Pfaffenhofen kontrollierte einen 78jährigen Hettenshausener, der von der B 13 Richtung Prambach fuhr. Bei dem Fahrer eines Ford wurde im Zuge der Kontrolle starker Alkoholgeruch wahrgenommen, der zunächst auf freiwilliger Basis durchgeführte Alkoholtest brachte bereits einen Wert von über 0,6 Promille an den Tag, so dass die Fahrt unterbunden werden musste und ein im Anschluss auf der Pi Pfaffenhofen durchgeführter gerichtsverwertbarer Test ergab sogar einen Wert von 0,66 Promille, so dass auch von einer ansteigenden Tendenz ausgegangen werden musste. Nun sieht der Fahrer einer Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige entgegen und musste sich für die Heimfahrt anderweitig behelfen. Zumindest seinen Führerschein darf er vorläufig behalten.

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