Einführung gelbe Tonne
Zuständig für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen sind die „Dualen Systeme“.
Die Einführung der gelben Tonne wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) begleitet. Dieser Beitrag bietet eine Übersicht über häufig gestellte Fragen.
Ab wann werden die Tonnen verteilt?
Die Erstverteilung erfolgt ab Ende Mai bis Ende Juni 2024. Leerungen erfolgen ab Juli 2024. Jede Tonne wird anhand eines Adressaufklebers eindeutig einem Anwesen zugeordnet.
Wie erhält man eine gelbe Tonne?
Wenn Sie nichts tun, erhalten Sie automatisch gelbe Tonnen/Container
Faustregel: Anzahl Papiertonnen/-container = Anzahl der gelben Tonnen/Container
Wenn Sie eine Änderung wünschen, wenden Sie sich bitte über das Online-Formular direkt an das beauftragte Entsorgungsunternehmen Veolia.
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Telefon: 0800 0785 600 Mo. – Fr.: 8.00 – 18.00 Uhr, an Samstagen, an welchen vor-
oder nachgefahren wird, von 8.00 – 14.00 Uhr E-Mail: de-ves-info-grossmehring@veolia.com
Online-Formular: https://www.gelbetonne.online/Veolia.09186
Wie oft erfolgt die Leerung?
Die Abfuhr erfolgt alle 2 Wochen. Abfuhrkalender stehen ab Anfang Juni 2024 unter
https://www.awp-paf.de/Abfuhrtermine/Abfallkalender.aspx zur Verfügung. Bitte stellen Sie auch Ihre gelbe Tonne bis 6.00 Uhr am Straßenrand, wie Ihre Rest-, Bio- und Papiertonne, zur Leerung bereit.
Welche Größen gibt es?
Es gibt standardmäßig die 240-Liter-Tonne oder Container mit 1,1 Kubikmeter Fassungsvermögen.
Was ändert sich am Wertstoffhof und an den Depotcontainerstandorten im Landkreis?
Die gelben Säcke werden im gesamten Landkreis abgeschafft. An den Wertstoffhöfen werden im Laufe des Juli 2024 die Sammelcontainer für die gelben Säcke sowie die Dosencontainer abgezogen. An den Wertstoffhöfen werden keine gelben Säcke, keine Dosen und kein Verpackungsstyropor mehr angenommen.
Die Dosencontainer an den Wertstoffinseln werden ebenfalls im Laufe des Juli 2024 abgezogen.
Was gehört in die gelbe Tonne?
Verpackungen aus Kunststoff wie Folien (Tragetaschen, Beutel…), Flaschen (Spül-, Wasch-, Körperpflegemittelflaschen), Becher(Milchprodukte, Margarine), Schalen (Obst- und Fleischschalen), Tuben (Zahnpasta- und Senftuben), Verbundstoffe wie Getränke- und Milchkartons (Tetrapack), Vakuumverpackungen Metalle (Konserven- undGetränkedosen, Verschlüsse, Aluschalen, -deckel, -folien) Verpackungsstyropor und Verpackungschips
Können die Abfälle lose in die gelbe Tonne?
Sie können Ihre Verpackungsabfälle lose oder in transparenten Beuteln in die gelbe Tonne füllen.
Muss ich Verpackungen vorher ausspülen?
Ausspülen ist nicht nötig – „löffelrein“ genügt.
Darf ich die Abfälle in der Tonne zusammenpressen?
Sie dürfen die Abfälle in der Tonne leicht verdichten, sodass es die Leerung nicht erschwert. Eine intensive Nachpressung, insbesondere mit Hilfsmitteln, ist nicht erlaubt.
Was kostet die gelbe Tonne?
Die gelbe Tonne ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und wird nicht über die Abfallgebühren finanziert.
Muss ich eine gelbe Tonne nutzen?
Grundsätzlich hat die Erfassung von Verpackungen aus Kunststoff sowie Dosen und Styropor über die gelbe Tonne zu erfolgen. Eine Entsorgung über die Restabfalltonne ist nicht zulässig.
Die Nutzung der gelben Tonne wird empfohlen, ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht jedoch nicht.
Was passiert bei einer Fehlbefüllung?
Bei starker Fehlbefüllung ist das Entsorgungsunternehmen berechtigt die Tonne nicht zu leeren. Ein Hinweis zur Nachsortierung erfolgt vom Unternehmer.
Grund für die Einführung ist eine effektivere und umweltverträglichere Erfassung der Abfälle. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde die Auffassung des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) durch das Verwaltungsgericht München bestätigt, dass sich durch die Einführung der gelben Tonnen im Holsystem die Sammelmenge an wertstoffhaltigen Leichtverpackungsabfällen (LVP)gegenüber dem bestehenden Bringsystem erhöhen wird.
Das Bringsystem wird aufgrund der Aufwendungen für den Individualtransport mit einer deutlichen Klimabelastung bewertet. Bei einem Umstiegauf ein Holsystem geht das Gericht von einer Verringerung der CO2-Emissionen und damit von einer Verbesserung der Umweltverträglichkeit aus.
Quelle: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP)